Bauleitung

Leitung der Baustelle in der Bauphase

Überprüfung und Freigabe der Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen Ausführungen, und die Planung von ergänzenden konstruktiven Einzelheiten. Aufstellung eines Bauzeitplanes für die einzelnen Gewerke bzw. Firmen.

Überwachung und Koordination (ÖBA)

Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn. Ausübung des Hausrechtes (u.a. Vertretung nach außen, Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung, Schlichtung im Anlassfall, Ansprechpartner für Dritte) Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

Termin und Kostenverfolgung

Terminüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitung; Erstellung der Detailterminpläne in Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen (vom Baumeister bis zum Fliesenleger). Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten), Durchführung der Kostenüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Abweichungen. Qualitätskontrolle Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen einer Prüf- und Warnpflicht.

Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen

Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen (Überprüfung formal z.B. Anmeldung, dem Grunde nach und der Höhe nach) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen ausführendem Unternehmen und Bauherr.

Übernahme und Abnahme

Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen (in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten). Antrag auf behördliche Abnahmen Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit.

Mängelfeststellung und -bearbeitung

Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen Feststellung von Mängeln Überwachung der Behebung, der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.