Bau-Beweissicherung

Immer öfter werden gerechtfertigte, aber auch nicht gerechtfertigte Ansprüche von Dritten, wegen Schäden, die infolge von Bautätigkeit entstanden sind, erhoben.

Dazu kommt, dass nicht alle Schäden von der Haftpflichtversicherung oder Bauwesenversicherung übernommen werden und im Risikobereich des Bauherrn, meistens aber direkt beim Bauunternehmer verbleiben.

Eine profunde Dokumentation des "Originalzustandes" der an das Bauvorhaben angrenzenden Objekte nimmt merklich Einfluss auf die nachfolgenden Ersatzforderungen.

So ist die Anzahl von vor allem ungerechtfertigten Ansprüchen wird eindeutig reduziert, wenn vor Baubeginn auf eine Beweissicherung durchgeführt wurde.

Selbstverständlich sind wir nicht nur gerne bereit, diese Befundaufnahmen für Sie durchzuführen, sondern garantieren auch jene Qualität, die notwendig ist, um allfällige Schadenersatzforderungen auf ihre tatsächliche Dimension einzugrenzen.