Baukoordination

Seit dem 1.Juli 1999 ist das Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) in Kraft. Dieses Gesetz soll die Sicherheit auf den Baustellen erhöhen und damit die Unfallhäufigkeit senken. Dafür werden ein Planungskoordinator und ein Baustellenkoordinator vorgesehen.

Aufgaben des Baustellenkoordinators:

  • Erstellen von SiGe-Plänen auf Basis der vorliegenden Planung
  • Vorankündigung der Baustellen beim Arbeitsinspektorat
  • Koordination auf der Baustelle
  • Überwachung der Einhaltung des SiGe-Planes
  • Erstellung von Unterlagen für die spätere Nutzung